Sparkasse Coburg - Lichtenfels

Nr. 09 / September 2015

Guten Tag,

das Elektronische Postfach ist die praktische Sammelstelle für Ihre Kontoauszüge. Sie können jederzeit darin nachsehen, ohne durch einen Ordner mit Papierausdrucken zu blättern. Nichts vergilbt, nichts geht verloren. Sie möchten uns etwas mitteilen? Auch für unsere gegenseitige Kommunikation ist das Elektronische Postfach wie geschaffen.

Unsere Themen im September
  • 10. Wirtschaftstage der Sparkasse Coburg - Lichtenfels
  • Sicherheit im Internet – Online-Banking in der Sparkasse
  • Fairster Immobilienmakler – Focus Money bewertet die Sparkasse mit „sehr gut“
  • Praktisch – das Elektronische Postfach
  • Altersvorsorge mit Riester-Fonds
  • Steuern auf Abfindungen
  • Igitt – ein Haar schwimmt in der Suppe!
  • Was tun bei Wildunfällen
  • Immobilie des Monats

10. Wirtschaftstage der Sparkasse Coburg - Lichtenfels

Wirtschaftstage

10. Wirtschaftstage der Sparkasse Coburg - Lichtenfels

Dr. Theo Waigel und Thomas Stein: zwei prominente Redner erwarten Sie am 4. und 5. November in der Adam-Riese-Halle in Bad Staffelstein bei den diesjährigen Wirtschaftstagen.
Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein. Informieren Sie sich und melden sich gleich an!
 

Sicherheit im Internet - Online-Banking in der Sparkasse

Sicherheit im Internet - Online-Banking in der Sparkasse

Sicherheit im Internet - Online-Banking in der Sparkasse

Eugen Hügle von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Coburg  und Christian Voßwinkel von der Sparkasse informieren Sie über Internetsicherheit und Online-Banking am 5. Oktober um 18:30 Uhr in der Kulturhalle TSV Unterlauter, Lauterstr. 1, 96486 Lautertal. Kostenfreie Tickets gibt es unter www.sparkasse-co-lif.de/ticketshop.

 

Fairster Immobilienmakler – Focus Money bewertet die Sparkasse mit „sehr gut“

Fairster Immobilienmakler – Focus Money bewertet die Sparkasse mit „sehr gut“

Mehr als 800 Kunden bewerteten im Auftrag der Zeitschrift Focus Money die Fairness von Maklern aus insgesamt 16 deutschen Unternehmen. Die Immobilienmakler der Sparkassen erzielten dabei einen Spitzenplatz mit der Note „sehr gut“ für weit überdurchschnittliche Leistungen und Fairness.
 

Die Erfahrung zeigt, dass der Aufwand für eine Wohnungsvermittlung oft unterschätzt wird: Immobilie beurteilen, Marktpreis einschätzen, Exposé erstellen, Besichtigungen vereinbaren und durchführen, Interessenten prüfen und vorauswählen, Vertragsdetails besprechen, den Notartermin sowie bei die Übergabe betreuen: Ein Makler begleitet den gesamten Vermittlungsprozess und berücksichtigt dabei die Interessen von Käufer oder Mieter ebenso wie die von Verkäufer oder Vermieter.

Doch wie partnerschaftlich, großzügig und fair gehen Immobilienmakler dabei mit ihren Kunden um? Das wollte Focus-Money wissen und analysierte zusammen mit dem Institut ServiceValue zum ersten Mal die Fairness von 16 überregionalen Immobilienmaklern. In der Online-Befragung gaben mehr als 800 Teilnehmer ihr Urteil ab zu Fachkompetenz, Kostentransparenz, Eingehen auf Kundenbedürfnisse, Verbindlichkeit von Aussagen und Freundlichkeit der Makler: Die Experten von ServiceValue haben insgesamt 27 Leistungs- und Servicemerkmale definiert, um die Fairness der Makler zu ermitteln.

Im Gesamtergebnis erzielte die Sparkassen-Finanzgruppe dabei einen Spitzenplatz mit der Note „sehr gut“ für weit überdurchschnittliche Leistungen und sicherte sich eine von vier Top-Platzierung im Gesamtranking als „Fairster Immobilienmakler“. Veröffentlicht wurde das Ergebnis in der Ausgabe 12/2015 der Zeitschrift Focus Money.

Um Kunden langfristig an sich zu binden, müssen Makler vor allem ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Auch die Höhe der Courtage und die Kostentransparenz spielen aus Kundensicht eine wichtige Rolle. Weitere Erkenntnis: Die Kundenkommunikation wird insgesamt höher bewertet als der Kundenservice. „Der Qualitätsanspruch an einen Makler ist traditionell sehr hoch – und wird sich in Zukunft noch einmal deutlich erhöhen“, sagt Service Value-Geschäftsführer Dr. Claus Dethloff.

Schnell und sicher: das Elektronische Postfach

Junge Frau sitzt mit Tablet-Computer auf Sofa

Schnell und sicher: das Elektronische Postfach

Sehr viele unserer Kunden nutzen Online-Banking. Damit haben sie automatisch ein persönliches Elektronisches Postfach. Kennen Sie schon alle Vorteile dieses praktischen Instruments?
Wenn es um Post von ihrer Sparkasse geht, denken viele Kunden zuerst an den Kontoauszug. Jeder muss ihn erhalten, so will es das Gesetz. Entweder Sie gehen in der Filiale an den Drucker oder wir schicken Ihnen regelmäßig die Auszüge in einem Brief zu. Mit dem Elektronischen Postfach gibt es eine weitere Möglichkeit, wie wir vertraulich miteinander kommunizieren können – nicht nur zur Übermittlung Ihrer Kontoauszüge. Denn das Elektronische Postfach bündelt die gesamte Kommunikation zwischen Ihnen als Online-Banking-Nutzer und uns.

Die Vorteile des Elektronischen Postfachs:
 
  • Dokumente sofort verfügbar 
  • Auch von Smartphone oder Tablet abrufbar
  • Bequem, da der Weg zur Filiale entfällt
  • Umweltschonend durch papierlose Übertragung
  • Benachrichtigungs-Service per E-Mail

Sicherheit hat oberste Priorität

Beim Stichwort elektronische Kommunikation fällt einem zuerst die E-Mail ein. Dieser Übertragungsweg ist zwar sehr praktisch, aber nicht in jedem Fall sicher. Gerade Bankgeschäfte gehören jedoch zu den vertraulichen Angelegenheiten. Niemand möchte, dass Fremde davon erfahren – ganz abgesehen von unerfreulichen Begleiterscheinungen von E-Mails wie Spam und Viren. Beim Elektronischen Postfach läuft die Kommunikation zwischen Ihnen und uns im geschützten Bereich der Sparkasse. Für zusätzliche Sicherheit sorgt eine verschlüsselte Übertragung, falls Sie die Dokumente auf Ihren Rechner herunterladen. Praktisch: Auf Wunsch informieren wir Sie per E-Mail, dass neue Mitteilungen in Ihrem Postfach eingetroffen sind. Nutzen Sie dann den geschützten Sparkassenbereich, um die Informationen abzurufen. 

Schenken Sie sich den Platz

Privatpersonen sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge aufzuheben. Allenfalls Kontobewegungen, die Sie steuerlich geltend machen, sollten Sie für zwei Jahre in gedruckter Form aufbewahren. Doch wohin mit dem Papier, wenn die Frist abgelaufen ist und man keinen Platz mehr hat? Die Entsorgung von Kontoauszügen über den Restmüll oder das Altpapier ist aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht zu empfehlen. Sie in den Reißwolf zu geben macht Arbeit. In Ihrem Elektronischen Postfach stehen die Auszüge unbegrenzt für Sie bereit. Sie können alle Informationen platzsparend auf Ihren PC herunterladen und dauerhaft speichern. Weitere Alternative: Sie drucken die Auszüge im DIN-A4-Format aus. 

Informieren Sie sich auf unserer Webseite über den Funktionsumfang des Elektronischen Postfachs. Lassen Sie sich für die Anwendungen freischalten, die Ihnen wichtig sind. Das Elektronische Postfach ist für Sie kostenfrei. 

Mit Riester an die Börse

Junger Mann sitzt mit Laptop und Notizblock auf Sofa

Mit Riester an die Börse

Riester-Verträge, die in Wertpapiere investieren, gelten als besonders chancenreich. Sie richten sich speziell an jüngere Sparer. Wir informieren Sie über die Besonderheiten dieser Vorsorgeart.
Wer mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorsorgt, den belohnt Vater Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit jährlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen während der Ansparphase. Das gilt auch für den Riester-Fondssparplan. Für junge Sparer, die am 1. Januar ihres ersten Riester-Jahres noch keine 25 Jahre alt sind, ist diese Vorsorgeform besonders attraktiv: Sie erhalten im ersten Sparjahr eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage.
 
So funktioniert ein Riester-Fondssparplan

Alle reden heute von den Erträgen, die man mit einer langfristigen Investition an der Börse erzielen kann. Dabei sollte jedoch beachtet werden: Ohne die Gefahr von Schwankungen und möglichen Wertverlusten gibt es keine hohe Rendite. Auf der anderen Seite wünschen sich die meisten Menschen für ihre Altersvorsorge Planungssicherheit. 

Ein Riester-Fondssparplan vereint das Beste aus beiden Welten: In der Ansparphase wird an den Chancen der Kapitalmärkte partizipiert. Gleichzeitig ist gesetzlich vorgeschrieben, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens das eingezahlte Kapital plus Riester-Zulagen zur Verfügung stehen muss. Um das zu erreichen, schichten Anbieter von Riester-Fondssparplänen das Vermögen des Sparers in schwankungsärmere Anlagen um, wenn der Renteneintritt näher rückt oder es zu negativen Wertentwicklungen kommt. Ertragschance und Sicherheit werden also kombiniert – vorausgesetzt, der Sparer beachtet die beiden folgenden Regeln. 

Regel 1: Zeit lassen

Beim Riester-Fondssparplan ist es wie mit den meisten Börsengeschäften: Er eignet sich besonders für lange Laufzeiten. So hat der Anleger viel Zeit, Erträge an der Börse zu sammeln, und erreicht durch den Umtausch in wertstabile Anlageformen ein höheres Maß an Sicherheit. 

Regel 2: Nicht vorzeitig aussteigen

Typisch für einen Riester-Vertrag ist die Garantie, dass mindestens die eingezahlten Beträge und die staatlichen Zulagen zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Dennoch kann der Sparer Verluste erleiden, wenn er den Vertrag vorzeitig kündigt und sich sein Erspartes auszahlen lässt. Das kann zum einen daran liegen, dass er in einer schlechten Börsenphase aussteigt. Auf alle Fälle muss er bei einer solchen förderschädlichen Verfügung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Im Fall einer finanziellen Notlage sollte der Riester-Fondssparplan daher beitragsfrei gestellt werden. 

Unser Angebot für Sie

Wir bieten Ihnen Riester-fähige Fondssparpläne an. Gerne werden wir Sie in einem persönlichen Gespräch detailliert beraten. Oder Sie informieren sich über das Angebot direkt bei unserem Partner, der DekaBank.

Mit geschickter Planung bei der Abfindung Steuern senken

Mann mit hochgeschobener Brille stützt Gesicht in den Händen

Mit geschickter Planung bei der Abfindung Steuern senken

Seinen Job zu verlieren ist bitter genug. Daran ändert auch eine Abfindung wenig. Richtig ärgerlich ist aber, dass der Staat einen Großteil davon kassiert. Die Steuerlast lässt sich jedoch senken.
Was vielen nicht bekannt ist: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Doch viele Unternehmen zahlen bei einer betriebsbedingten Kündigung trotzdem Geld, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist lohnsteuerpflichtig. Sie gehört zwar zu den außerordentlichen Einkünften, wird aber ansonsten steuerlich wie Arbeitslohn behandelt. 

Tipp 1: Nutzen Sie die Fünftelregelung

Bei der Abfindung handelt es sich um Einkünfte, die der Arbeitnehmer über mehrere Jahre erwirtschaftet hat, die aber in einem einzelnen Jahr realisiert und besteuert werden. Wegen des progressiven Steuertarifs führen die zusätzlichen Einnahmen aus der Abfindung zu einer überproportional hohen Steuerbelastung. Um diesen Effekt abzumildern, kann der abgefundene Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen die sogenannte Fünftelregelung anwenden. Bei der Berechnung der Steuer wird so verfahren, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Den so reduzierten Steuerbetrag muss er allerdings vollständig in dem Jahr zahlen, in dem er die Abfindung erhält. 

Tipp 2: Versuchen Sie, die Auszahlung zu verschieben

Die steuerliche Belastung lässt sich eventuell auch dadurch senken, dass man die Auszahlung der Abfindung, zumindest teilweise, verschiebt. Das ist besonders attraktiv, wenn Sie nicht damit rechnen, sofort einen Anschlussjob zu finden. Der kleinere Teil der Abfindung wird im Kündigungsjahr gezahlt. Hier liegt der Steuersatz aufgrund der Lohnzahlungen höher als in der darauffolgenden Phase der Arbeitslosigkeit. Für die Höhe der Steuer werden dann nur die tatsächlich geflossenen Zahlungen des jeweiligen Jahres berücksichtigt (Zufluss-Prinzip). In seiner Entscheidung vom 11.11.2009 (Az. IX R 1/09) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es unter bestimmten Voraussetzungen nicht missbräuchlich ist, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus rein steuerrechtlichen Gründen auf eine solche Vorgehensweise verständigen. 

(Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber dieses Newsletters und der Lieferant dieser Inhalte, die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, machen in Bezug auf die enthaltenen Informationen keine Zusagen und schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen aus. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.)

Igitt – ein Haar schwimmt in der Suppe!

Frau im Restaurant rümpft die Nase über einem Salatteller

Igitt – ein Haar schwimmt in der Suppe!

Die Suppe war nur lauwarm, die Kartoffeln versalzen und dann mussten Sie noch ewig auf die Rechnung warten? Diese Rechte haben Sie, wenn Ihr Restaurantbesuch kein Grund zur Freude war.
Juristisch betrachtet ist ein Restaurantbesuch ein Vertrag. Er kommt zustande, wenn der Wirt Ihre Bestellung annimmt. Dann muss er den Vertrag auch erfüllen. Wenn es einmal nicht klappt, können Sie so reagieren:

Ihr reservierter Tisch ist nicht frei

Das Restaurant hat Ihnen auf 20 Uhr einen Platz am Fenster zugesagt und nun sitzen dort noch andere Gäste. Je nach Umständen müssen Sie eine Wartezeit von 15 bis 30 Minuten akzeptieren, bevor Sie Schadenersatz verlangen können (zum Beispiel für die Anfahrt). Mit dem „Katzentisch“ müssen Sie sich nicht zufriedengeben. Im umgekehrten Fall darf das Restaurant Sie zur Kasse bitten, wenn Sie trotz Reservierung nicht gekommen sind. Allerdings muss der Wirt dann nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist (zum Beispiel ein entgangener Gewinn, weil er andere Gäste abgewiesen hat). 

Sie müssen lange auf das Essen warten

Es kommt, wie so häufig, auf den Einzelfall an. Bei einem Vier-Gänge-Menü kann Ihnen eine längere Wartezeit zugemutet werden als bei einem Imbiss. Faustregel: Sie können mittags nach 30 Minuten gehen, wenn Sie wiederholt nachgefragt haben. Äußern Sie sich beispielsweise so: „Wenn in zehn Minuten das Essen immer noch nicht da ist, werde ich gehen.“ Die Frage, ob man die Rechnung wegen langen Wartens kürzen darf, wird nicht einheitlich von den Gerichten entschieden. Das Landgericht Karlsruhe fällte folgendes verbraucherfreundliche Urteil: Es sei angemessen, den Rechnungsbetrag nach einer Wartezeit von eineinhalb Stunden um 30 Prozent zu kürzen (Az. 1 S 196/92).

Sie haben Extras bestellt, diese aber nicht erhalten

Sie wollten abweichend von der Karte Reis statt Kartoffeln. Und das Gemüse ohne Knoblauch. Wenn sich die Bedienung auf Sonderwünsche eingelassen hat, muss sie das Zugesagte auch auftischen – oder umgehend Bescheid geben, dass der Extrawunsch nicht erfüllt werden kann. 

Sie sind mit dem Essen nicht zufrieden

Beschweren Sie sich sofort, wenn das Fleisch zäh oder das Gemüse verkocht ist. Geben Sie so dem Wirt die Chance, nachzubessern. Schlechte Karten hat, wer mit leerem Teller meckert. Übrigens: Wenn das Gericht anders schmeckt, als man es von zu Hause gewohnt ist, gilt das nicht als Grund zur Reklamation. Denn über Geschmack lässt sich immer streiten. 

Sie wollen zahlen und es kommt niemand zum Kassieren

Sie müssen nicht länger als 30 Minuten auf die Rechnung warten. Verlangen Sie inzwischen mindestens dreimal laut und deutlich unter Zeugen die Abrechnung, bevor Sie gehen. Hinterlassen Sie aber vorher Ihren Namen und Ihre Anschrift, um sich nicht des Verdachts der Zechprellerei auszusetzen. Das soll es dem Wirt ermöglichen, Ihnen die Rechnung per Post zu schicken. 

Vorsicht, Wildwechsel

Reh springt vor einem Auto über eine Landstraße

Vorsicht, Wildwechsel

Im Herbst herrscht besonders intensiver Wildwechsel und die Gefahr von Wildunfällen steigt. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie einen Schaden möglichst vermeiden und was zu tun ist, wenn es doch mal gekracht hat.
Stellen Sie sich vor: Sie fahren gerade in der Dämmerung über Land und plötzlich taucht ein Tier vor Ihnen auf. Bremsen oder ausweichen? Auf das Wild oder auf den Verkehr achten? In welcher Reihenfolge? Viel Zeit zum Überlegen haben Sie nicht. 


So verhalten Sie sich bei Wildwechsel richtig
 
  • Fuß vom Gas nehmen und kontrolliert abbremsen
  • Licht abblenden
  • Hupen
  • Nur dann ausweichen, wenn das sicher gelingen kann

80 Prozent der Wildunfälle passieren mit Rehen. Weitere zehn Prozent entfallen auf Wildschweine. Aber auch kleinere Tiere wie Füchse, Hasen oder Eichhörnchen können den Fahrer erschrecken. Mancher hat Mitleid mit dem Tier und will ausweichen. Dabei besteht jedoch das Risiko, das Steuer zu verreißen und womöglich im Gegenverkehr oder an einem Baum zu landen. So unangenehm das auch sein mag: Im Zweifel halten Sie besser die Spur und nehmen einen Zusammenstoß mit dem Wild in Kauf. 

Was nach einem Unfall zu tun ist

Als Erstes sichern Sie die Unfallstelle ab, damit keine weiteren Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Das heißt: Warnblinker einschalten, Signalweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Ist das Tier zweifelsfrei tot, können Sie versuchen, es mit Handschuhen an den Straßenrand zu ziehen. Lebt das Tier noch oder flieht es verletzt, muss unbedingt ein Jäger benachrichtigt werden. Das macht üblicherweise die Polizei, die Sie in jedem Fall verständigen müssen. Nutzen Sie die Wartezeit, um Tier oder Auto zu fotografieren oder das Fahrzeug nach Tierhaaren oder Blut abzusuchen. Das kann von Bedeutung sein, um eine Wildunfallbescheinigung zu erhalten. Diese wird in der Regel vom Jagdpächter ausgestellt und ist Bedingung für die Regulierung durch die Versicherung.  

Ein Fall für die Kfz-Teilkaskoversicherung

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung. Geben Sie das Fahrzeug erst nach Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft in die Reparatur. Inzwischen kommt möglicherweise ein Sachverständiger, um den Schaden zu begutachten oder den Unfallhergang zu rekonstruieren. Die Schadenregulierung hängt dann von mehreren Faktoren ab:  um welches Wild handelt es sich, wie haben Sie sich verhalten, welcher Versicherungstarif besteht. Werfen Sie am besten gleich einen Blick in Ihre Unterlagen. Dort finden Sie eine Beschreibung, für welche Tierarten Ihre Police Schäden abdeckt. 

Immobilie des Monats – September 2015

Sparkassen-Immobilien

Immobilie des Monats – September 2015

Viel Platz für die ganze Familie! Ein- bzw. Zweifamilienhaus in Lichtenfels, familienfreundliche Wohnlage in Lichtenfels-Seubelsdorf, insgesamt ca. 150 m² Wohnfläche auf 2 Etagen.