Interview zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Was ändert sich bei der Baufinanzierung?
Die Finanzierung des Eigenheims will gut geplant sein, wenn sie nicht zu Überschuldung führen soll. Mit der im März in Kraft getretenen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie will der Gesetzgeber solchen Risiken durch neue Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung vorbeugen. Was gut gemeint ist, hat auch für Unruhe gesorgt. Vor allem junge Familien und ältere Menschen fürchten, dass sie nun keinen Zugang mehr zu Baudarlehen erhalten. Was aber genau hat sich mit der Richtlinie geändert?
Ausdrücklich geregelt ist jetzt, dass
- der Wert der Immobilie nicht mehr ausschlaggebend für die Kreditwürdigkeit ist, sondern
- der Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit in der Lage sein muss, die Finanzierung aus seinem laufenden Einkommen zu bedienen.
Banken und Sparkassen müssen vor diesem Hintergrund noch umfangreicheren Beratungspflichten nachkommen. Was das in der Praxis genau bedeutet, erläutert Wolfgang Kraißer, Baufinanzierungsspezialist und stellvertretender Leiter des ImmobilienCenter in München.
Was will die Neuregelung erreichen?
Kraißer: Das Gesetz stärkt den Schutz des Verbrauchers und ist damit grundsätzlich positiv zu sehen. Es will den Kunden vor einer Überschuldung bewahren und sicherstellen, dass seine Wünsche und Bedürfnisse noch mehr Berücksichtigung finden. Wir als Bank müssen uns an diese Vorgaben halten.
Wie wirkt sich das konkret in der Praxis aus?
Kraißer: Da der Kreditnehmer das Darlehen über die gesamte Laufzeit aus seinen Einkünften bedienen können soll, müssen wir seine aktuelle Situation und die Prognose für die Zukunft beurteilen. Dazu gehören mögliche Veränderungen beim Einkommen (etwa während der Elternzeit und danach), ebenso das Renteneintrittsalter sowie die zu erwartende Rente. Gleichzeitig gehen wir, wie bisher auch, umfassend auf die individuellen Vorstellungen des Kunden ein und müssen das auch dokumentieren.
Um welche Aspekte geht es dabei?
Kraißer: Wir besprechen beispielsweise, wie wichtig einerseits dem Kunden die Zinssicherheit und andererseits eine gewisse Flexibilität etwa mit Blick auf Beginn der Rückzahlung oder die Möglichkeit zu Sondertilgungen ist. Wir klären, welche maximale Wunschrate er sich vorstellen kann und bis wann er mit der Rückzahlung fertig sein will. Nicht zuletzt reden wir über Förderprogramme, aber auch über die Absicherung der Familie und der Immobilie durch Versicherungsschutz. Zu all dem müssen wir dem Kunden eine vorvertragliche Information zur Beratung aushändigen und dabei auch sagen, ob wir für die Beratungsleistung eine Vergütung bekommen.
Das bedeutet bei der Kreissparkasse?
Kraißer: Dass wir für die Beratung keine Vergütung bekommen. Wir stehen als Ansprechpartner bei der Immobilienfinanzierung zur Verfügung und dem Kunden kommt dabei das Wissen unserer Baufinanzierungsspezialisten zugute, die dieses Thema aus dem Effeff beherrschen. Die Kreissparkasse ist also für das Ziel der Richtlinie, eine hohe Beratungsqualität zu erreichen, bestens aufgestellt.
Haben sich auch Kunden der Kreissparkasse Sorgen gemacht, ob sie jetzt überhaupt noch Kredit bekommen?
Kraißer: Solche Fragen hat es durchaus gegeben. Unsere Antwort heißt: Grundsätzlich ist eine Finanzierung für jeden möglich. Auch Menschen über 60 haben weiterhin Zugang zum Immobilienkredit, solange sie in der Lage sind, ihn aus eigenen Einkünften zurückzuzahlen. Dazu können die gesetzliche Rente und die Betriebsrente ebenso gehören wie Bezüge aus einer privaten Altersvorsorge oder Mieteinkünfte. Junge Familien wiederum können für die passende Finanzierung auch spezielle Förderungen, wie etwa die Zinsverbilligung und den Zuschuss aus dem Wohnungsbauprogramm der BayernLabo, nutzen.
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