Sparkasse der Homburgischen Gemeinden

Nr. 02 / Februar 2016

Guten Tag,

kaum zu glauben, aber wahr: Viele Arbeitnehmer verzichten Monat für Monat auf vermögenswirksame Leistungen von ihrem Chef. Obwohl sie ihnen eigentlich zustehen. Damit verschenken sie bares Geld. Es lohnt sich also nachzufragen, ob Ihr Arbeitgeber solche Leistungen anbietet. Wie Sie aus diesem Startkapital mehr machen können, erfahren Sie hier.

Unsere Themen im Februar
 
  • Geschenkt vom Chef: vermögenswirksame Leistungen
  • Autofinanzierung: Ihr Weg zum neuen Wagen
  • Gut zu wissen: „Das Haus“ gibt es jetzt auch online
  • Kurz erklärt: Was ist ein Selbstbehalt?
  • Überstunden: Welche Regeln gelten?
  • Auszubildende mit sehr guten Prüfungsergebnissen
  • Bielstein Kapaaf im Forum!

Geschenkt vom Chef: vermögenswirksame Leistungen

Ordner mit den Unterlagen für die vermögenswirksamen Leistungen

Geschenkt vom Chef: vermögenswirksame Leistungen

Die Zinsen sind weiterhin niedrig. Umso attraktiver sind vermögenswirksame Leistungen, denn dieses Sparkapital schenkt Ihnen Ihr Chef.
Geschenktes Geld einfach links liegen lassen? Unvorstellbar, sagen Sie vielleicht. Und doch verzichten nach wie vor viele Arbeitnehmer auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ihnen zustehen. Über 20 Millionen abhängig Beschäftigte in Deutschland erhalten VL als Beitrag zum Vermögensaufbau. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind dabei. Wie es in Ihrem Betrieb aussieht und wie hoch der Betrag ist, steht im Tarifvertrag oder ist durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Bis zu 40 Euro monatlich sind drin.

So bekommen Sie VL

Sie schließen – zum Beispiel in Ihrer Sparkasse – einen VL-Vertrag ab und erhalten dazu ein Schreiben, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Darin steht, wo das Geld hinfließen soll. Von nun an überweist Ihr Arbeitgeber die VL monatlich in den VL-Vertrag. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihre VL am besten investieren. Denn dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

So können Sie Ihre VL anlegen
 
  • Banksparplan – es gibt Varianten mit fester oder ansteigender Verzinsung sowie mit Prämien.
  • Aktienfondssparplan – hier haben Sie höhere Renditechancen, aber auch Verlustrisiken.
  • Bausparvertrag – damit sparen Sie Eigenkapital zum Kauf einer Immobilie an und sichern sich zugleich ein zinsgünstiges Baudarlehen.
  • Baukredittilgung – wenn Sie bereits Wohneigentum finanzieren, können Sie die VL direkt zur Abzahlung nutzen.
  • Betriebliche Altersvorsorge – in manchen Branchen ist dies die einzig mögliche Form für VL.

So hilft der Staat mit

Sie haben ein geringes Einkommen? Dann beteiligt sich auch der Staat mit Zulagen an Ihrem Vermögensaufbau – vorausgesetzt, Sie legen Ihre VL in einem Fondssparplan oder einem Bausparvertrag an.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen 9 Prozent der jährlichen Sparleistung (von maximal 470 Euro), wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro nicht übersteigt. Bei Aktienfondssparplänen liegt sie bei 20 Prozent der jährlichen Sparleistung (von maximal 400 Euro), wenn das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt.

Wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, können Sie nach sieben Jahren Laufzeit über das Kapital verfügen. VL-Sparer ohne staatliche Förderung kommen auch vorher an ihr angespartes Geld.

Sie haben Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen? Wir beraten Sie gern.

Autofinanzierung: Ihr Weg zum neuen Wagen

Junge Frau bekommt den Schlüssel für ihr neues Auto

Autofinanzierung: Ihr Weg zum neuen Wagen

Sie brauchen ein Auto – und dazu eine passende Finanzierung? Es gibt verschiedene  Möglichkeiten. Aber schauen Sie bitte genauer hin.
Liebäugeln Sie mit einem neuen Auto? Mit der neuesten Technik und einem aktuellen Design? Für viele Menschen ist der Autokauf ein emotionaler Höhepunkt, den sie sich alle paar Jahre gönnen. Für andere stehen geringer Spritverbrauch oder höhere Sicherheit an erster Stelle. Wie auch immer: Eine solche Anschaffung kostet Geld – vor allem, wenn es ein Neuwagen sein soll. Mehr als jeder dritte Käufer finanziert seinen Kfz-Kauf nicht allein aus Eigenmitteln. Sie auch?

Kredit: Vergleichen lohnt sich

Mit den niedrigsten Zinssätzen punkten scheinbar die Finanzierungsangebote, die Sie vom Kfz-Händler vorgeschlagen bekommen. Aber nicht immer fahren Sie damit wirklich am günstigsten: Bei vielen Autohäusern können Sie beträchtliche Rabatte auf den Listenpreis aushandeln, wenn Sie anbieten, den Wagen sofort bar zu bezahlen. Geht nicht? Geht doch – wenn Sie vorab einen Autokredit bei uns aufnehmen. Mit der ausgezahlten Kreditsumme in der Hand können Sie beim Händler als Barzahler auftreten. So sparen Sie möglicherweise mehr als mit der günstiger wirkenden Finanzierung der Autobank.

Unseren Autokredit erhalten Sie schnell, unbürokratisch und ohne versteckte Kosten – aber natürlich erst nach sorgfältiger Prüfung. Denn uns ist wichtig, dass Sie sich finanziell nicht übernehmen. Sie haben die Wahl: Sie sagen uns, welche monatliche Rate Sie zahlen wollen. Daraus ergibt sich die Kreditlaufzeit. Oder Sie sagen uns, bis wann der Kredit zurückgezahlt sein soll. Daraus ergibt sich die Höhe der monatlichen Rate.

Was Sie sonst noch wissen sollten
 
  • Sie wählen die Laufzeit Ihres Autokredits innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.
  • Der Zinssatz und somit Ihre Ratenhöhe stehen über die gesamte Laufzeit fest.
  • Sie können den Kredit auch vorzeitig ablösen.

Den Autokredit können Sie für den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens abschließen. Gern beraten wir Sie, welche Finanzierungsform zu Ihnen und Ihrem Autowunsch passt.

Gut zu wissen: „Das Haus“ gibt es jetzt auch online

Junges Paar schaut sich auf dem Smartphone die neue App an

Gut zu wissen: „Das Haus“ gibt es jetzt auch online

Viele tolle Tipps für ein noch schöneres Zuhause – was die LBS-Kunden an der gedruckten Ausgabe von „Das Haus“ schätzen, können sie ab sofort auch digital abrufen.
Seit 65 Jahren gibt es mittlerweile das LBS-Kundenmagazin „Das Haus“. Dort erhalten Bausparer wertvolle Informationen von ihrer LBS. Logisch – es geht an erster Stelle ums Bauen oder Wohnen. Der Leser findet hier aber auch viele Tipps rund um ein schönes Leben – von leckeren Rezepten bis hin zu Gesundheitstipps.

Immer wieder haben sich Aussehen und Inhalte der Zeitschrift an die Gewohnheiten ihrer Leser angepasst. Nun bekommt „Das Haus“ einen digitalen Ableger. Ein Grund dafür: Immer mehr Menschen beziehen ihre Informationen mobil. So werden inzwischen in Deutschland mehr Tablet-PCs verkauft als Laptops. Und viele Nutzer haben auf den mobilen Geräten Apps von Zeitschriften und Zeitungen installiert.

Diese Vorteile bietet das E-Magazine
 
  • Alle Tipps & Infos des beliebten Kundenmagazins jetzt auch online
  • Schnelles Finden der gewünschten Inhalte
  • Interaktive Angebote wie Videos oder Fotogalerien
  • Links auf interessante zusätzliche Inhalte im Internet
  • Ausgaben mit Informationen aus Ihrer Region

So erhalten Sie das E-Magazine
 
  1. Suchen Sie im Google Play Store oder in Apple iTunes nach „Das Haus digital“ und laden Sie die App kostenlos auf Ihr Gerät. Für den PC nutzen Sie bitte die Internetadresse http://www.haus.de/extra.
  2. Wählen Sie in der App Ihre Region, um die regionale Ausgabe zu erhalten. Tippen Sie dann auf eine Ausgabe von „Das Haus extra“ und geben Sie Ihren Gutscheincode „spk-haus“ ein. Für den PC stellen Sie den Code einfach in die erste Maske ein.
  3. Laden Sie in der App nun die gewünschten bisherigen und zukünftigen Ausgaben des E-Magazines kostenlos herunter.

Informationen zur aktuellen Ausgabe finden Sie jeweils auf www.lbs.de.

Kurz erklärt: Was ist ein Selbstbehalt?

Ein Fragezeichen als Symbol für eine Frage

Kurz erklärt: Was ist ein Selbstbehalt?

Bei Abschluss vieler Versicherungen werden Sie gefragt, wie hoch Ihr Selbstbehalt sein soll. Lesen Sie, was es damit auf sich hat und wofür man sich am besten entscheidet.
Der Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherte selbst bezahlen muss. Ein Beispiel aus der privaten Haftpflichtversicherung: Aus Unachtsamkeit stoßen Sie im Museum eine antike Vase um. Das wertvolle Einzelstück geht zu Bruch. Der Schaden beläuft sich auf stattliche 10.000 Euro. Zum Glück springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein. 150 Euro müssen Sie selbst zahlen – das ist Ihr Selbstbehalt. Den großen Rest übernimmt der Versicherer.

Für welchen Selbstbehalt soll man sich entscheiden?

Wenn Sie keinen oder nur einen geringen finanziellen Anteil am Schaden tragen möchten, wählen Sie bei Vertragsabschluss einen niedrigen Selbstbehalt. Das hat allerdings seinen Preis. Denn je geringer der Selbstbehalt, desto höher ist die Versicherungsprämie.

Ein praktisches Beispiel

Eine Privathaftpflichtversicherung kostet bei einem Selbstbehalt von 150 Euro ca. 90 Euro jährlich. Bei einem Selbstbehalt von 500 Euro dagegen nur rund 60 Euro pro Jahr. Was sich mehr lohnt, hängt von der Schadenshöhe und -häufigkeit ab.
Kommt es beispielsweise zu einem Schaden in Höhe von 250 Euro, gibt der Versicherungsnehmer im Fall des höheren Selbstbehalts 310 Euro im Schadensjahr aus (also 250 Euro Selbstbehalt + 60 Euro Jahresbeitrag). Er muss den kompletten Schaden selbst bezahlen, da er unterhalb der vereinbarten Selbstbehaltsgrenze von 500 Euro liegt. Hat er sich für einen niedrigeren Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro entschieden, zahlt er nur 240 Euro (also 150 Euro Selbstbehalt + 90 Euro Beitrag).

Fährt man also mit einem niedrigeren Selbstbehalt besser? Nicht unbedingt. Wenn Sie über viele Jahre schadenfrei bleiben, kann der höhere Selbstbehalt sogar die günstigere Wahl sein.

Wie hoch schätzen Sie Ihr Risiko ein?

Die Entscheidung für die Höhe des Selbstbehalts hängt nicht zuletzt davon ab, wie hoch Sie Ihr persönliches Risiko einschätzen.
Angenommen, Sie sind ein besonders umsichtiger und geübter Autofahrer. Dann werden Sie Ihr persönliches Risiko, selbst einen Unfall zu verursachen, als gering einschätzen. Sie entscheiden sich vermutlich für eine hohe Selbstbeteiligung bei Ihrer Vollkaskoversicherung und sichern sich so einen günstigen Beitrag. Bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kommen Sie womöglich zu einer anderen Beurteilung. Denn es ist Ihnen wichtig, dass Sie Ihr Recht auch ohne großen finanziellen Eigenanteil vor Gericht erstreiten können.

So verhalten Sie sich im Schadensfall korrekt

Bedenken Sie bitte, dass Sie im Schadensfall auch Pflichten haben: Tragen Sie dazu bei, den Schaden gering zu halten. Sichern Sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall die Unfallstelle ab, damit nicht weitere Verkehrsteilnehmer verwickelt werden. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Informieren Sie bei Einbrüchen, Raub oder bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden zusätzlich die Polizei.

Möchten Sie Ihre Versicherungen optimieren? Unsere Berater sind gerne für Sie da.

Überstunden: Welche Regeln gelten?

Eine Frau trägt Aktenordner und telefoniert dabei

Überstunden: Welche Regeln gelten?

Kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen unbegrenzte Mehrarbeit verlangen? Sind Überstunden ohne Bezahlung in Ordnung? Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick.
Wie lang Ihre wöchentliche Regelarbeitszeit ist, steht meist im Arbeits- oder Tarifvertrag. Dort finden Sie auch Informationen zum Thema Mehrarbeit. Falls nicht und falls es auch keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, müssen Sie grundsätzlich keine Überstunden leisten. Denn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht.

Ihr Arbeitgeber kann allerdings in betrieblichen Notfällen Ausnahmen machen und Sie zum Beispiel bei Gefährdung eines wichtigen Auftrags zur Mehrarbeit auffordern. Wer in solchen Fällen mehrfach ablehnt, riskiert im Ernstfall eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

Absolut verweigern kann man jede Art von Überstunden,
  • wenn bestimmte persönliche Gründe vorliegen, etwa gesundheitlicher Art (mit Attest) oder als Alleinerziehende
  • wenn eine Schwerbehinderung vorliegt (Voraussetzung: Man muss einen Antrag auf Befreiung von Überstunden nach § 124 SGB IX stellen)

Häufiger Streitfall: Entlohnung der Mehrarbeit

Mehr als die Hälfte aller Überstunden in Deutschland werden nicht bezahlt, meldet Quartal für Quartal das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Viele Arbeitsverträge enthalten sogar eine pauschale Klausel, nach der jegliche Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten sei. Die „Überstundenpauschalierungsabrede“ ist in dieser Form laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unwirksam, weil sie nicht transparent darstellt, welchen Umfang die Mehrarbeit annehmen kann (Az.: 5 AZR 517/09).

Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung zur Entlohnung von Überstunden enthält, muss Ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit bezahlen, sofern das im Betrieb oder in der Branche üblich ist. Sie können dann verlangen, dass jede Überstunde mit dem entsprechenden Anteil Ihres Monatsgehalts vergütet wird. Häufig gibt es anstelle einer Vergütung einen Freizeitausgleich für geleistete Arbeitsstunden – zum Beispiel in Betrieben mit elektronischer Zeiterfassung. Gutverdiener haben schlechte Karten: Der pauschale Anspruch auf Vergütung gilt nicht, wenn man oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung verdient.

Wichtig: Bei unklaren Regelungen sollten Sie genau protokollieren, wann, in welchem Umfang und aus welchen Anlässen Sie Überstunden geleistet haben. Nur so können Sie im Ernstfall die nötigen Nachweise erbringen, um eine nachträgliche Vergütung zu fordern.

Auszubildende mit sehr guten Prüfungsergebnissen

Auszubildende mit sehr guten Prüfungsergebnissen

„Es ist einfach ganz gut gelaufen.“ Mit einem Lächeln im Gesicht brachte Patrick Hoffmann auf den Punkt, was er und seine fünf nun ehemaligen „Azubi-Kollegen“ unserer Sparkasse bei der Abschlussprüfung zum Bankkaufmann abgeliefert hatten.
 
Den schriftlichen Teil hatten Lena Almeida, Jennifer Bliersbach, Leonie Hein, Patrick Hoffmann, Timo Noß und Alexander Stefanidis bereits im November 2015 absolviert, mit der mündlichen Prüfung endete jetzt die zweieinhalbjährige Ausbildung.

2x „sehr gut“

Unser Vorstand – Hartmut Schmidt und Thomas Roß – gratulierte bei einer kleinen Feierstunde zu den tollen Ergebnissen. Gleich zwei Mal gab es die Gesamtnote „sehr gut“ – ein deutliches Zeichen für die Qualität der Ausbildung beim Marktführer im Homburger Land, was vor allem ein Verdienst von Personalchef Thomas Adolphs und Ausbildungsleiterin Jeanette Syhring ist.

Insgesamt 14 Auszubildende

Ab August 2016 füllen vier neue Auszubildende die Reihen auf dann wieder 14 Auszubildende auf. Die Ausbildungsquote der Sparkasse der Homburgischen Gemeinden liegt deutlich über dem Durchschnitt der oberbergischen Wirtschaft und über dem der rheinischen Sparkassen.

Jetzt für 2017 bewerben

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für das Ausbildungsjahr 2017 benötigen wir die Bewerbungen jetzt; genauer: bis zum 24. Februar diesen Jahres. Einzelheiten dazu finden Sie unter www.sparkasse-wiehl.de/ausbildung

Bielstein Kapaaf im Forum!

Bielstein Kapaaf im Forum!

Eine hervorragende Show hat der Karnevalsverein Bielstein unseren Kunden geboten. Weiberfastnacht ohnehin „on tour“, trat er im Forum unserer Hauptstelle auf. Die Tanzgruppen Crazy Girls and Boys, die Raketen und natürlich die Tanzmäuse als Höhepunkt zeigten ihr ganzes Können. Flott moderiert von Präsident Michael Becher, kam schnell die rechte Karnevalsstimmung und Begeisterung bei Kunden und Sparkässlern auf.
Orden gab’s auch

Orden gab es dann für unsere Sparkassen-Vorstände Hartmut Schmidt und Thomas Roß und für Stefanie Vongehr für die Verbreitung des karnevalistischen Frohsinns. Schmidt überreichte Michael Becher schließlich eine Spende über 250 Euro als Dank für den fantastischen Auftritt und wünschte viel Erfolg bei den noch folgenden, zahlreichen Auftritten, die die Tanzgruppen noch zu absolvieren hatten. Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Jahr – Bielstein Kapaaf!