Frau in Sicherheitskleidung steht lächelnd zwischen zwei Lastwagen und blickt in die Kamera.

Firmenwagen-Leasing

  • Freie Hersteller- und Modellauswahl

  • Attraktive Konditionen

  • Optionale Zusatzservices

Bringen Sie Ihr Unternehmen auf die Überholspur

Ihr Betrieb braucht ein neues Auto? Indem Sie Ihre Firmenwagen leasen, fahren Sie auf Wunsch stets modernste Fahrzeuge. Denn Sie bestimmen die Laufzeit Ihres Leasingvertrags. Wir machen Ihnen ein faires Leasingangebot und unterstützen Sie darüber hinaus optional – von der Beschaffung über Wartungen und Versicherungen bis hin zum kompletten Fuhrparkmanagement. Dabei beraten wir Sie stets bedarfsgerecht und herstellerunabhängig.

Vorteile beim Firmenwagen-Leasing

Nutzen Sie das Firmenwagen-Leasing

Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse.
Leasing abschließen

So funktioniert das Auto-Leasing

Als Leasing-Nehmer oder Leasing-Nehmerin wählen Sie ein Fahrzeug aus – bei freier Hersteller- und Modellauswahl. Selbstverständlich entscheiden Sie auch über die Ausstattung. Sie schließen mit uns einen Leasing-Vertrag und wir kaufen den Firmenwagen. Sie dürfen ihn dann nutzen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie im Gegensatz zum Kauf kein Eigenkapital einsetzen müssen. Ihre Liquidität wird geschont. Das Fahrzeug erscheint außerdem nicht in Ihrer Bilanz. Stattdessen leisten Sie monatliche Leasing-Raten sowie oft eine Anzahlung an uns. Beides können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

In Ihrem Leasing-Vertrag vereinbaren wir eine bestimmte Laufzeit. Durchschnittlich liegt diese bei unseren Kundinnen und Kunden bei etwa 36 Monaten. Ist sie abgelaufen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können das Auto kaufen, einen neuen Firmenwagen leasen oder den Vertrag beenden.

In 4 Schritten zum Leasing

  1. Fahrzeug auswählen
  2. Wählen Sie Ihr Wunschauto aus – egal bei welchem Hersteller- und Händlerbetrieb. Entscheiden Sie, welche Ausstattung Sie wünschen.

  3. Beratung nutzen
  4. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse. Wir besprechen Ihre Wünsche und die Möglichkeiten, die wir Ihnen anbieten können.

  5. Leasing-Vertrag abschließen
  6. Wir machen Ihnen ein bedarfsgerechtes Angebot für Ihren passgenauen Leasing-Vertrag zu attraktiven Konditionen.

  7. Liefern lassen und losfahren
  8. Nach Vertragsabschluss und Lieferung des Autos können Sie dieses über die gesamte Laufzeit fahren. Dabei profitieren Sie von vielen Zusatzservices.

Die wichtigsten Voraussetzungen fürs Firmenwagen-Leasing

Hinweis: Im Einzelnen kann der Abschluss eines Leasing-Vertrags an weitere Bedingungen geknüpft sein. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall bitte direkt an Ihre Sparkasse.

3 Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung

Checkliste: Darauf sollten Sie achten

Wir beraten Sie gern

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zum Firmenwagen-Leasing

Der Leasing-Nehmer oder die Leasing-Nehmerin wählt ein Fahrzeug aus, das geleast werden soll. Er oder sie schließt mit dem Leasing-Geber oder der Leasing-Geberin einen Vertrag. Das Auto wird daraufhin von der Leasing-Geberseite gekauft und dem oder der Leasenden wie im Vertrag vereinbart zur Nutzung überlassen.

Das Eigentum am Auto geht dabei nicht auf den Leasing-Nehmer oder die Leasing-Nehmerin über. Stattdessen leistet die Nehmerseite monatliche Leasing-Raten und oft eine Anzahlung. Beides ist für Unternehmen steuerlich absetzbar. Am Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit kann die Nehmerseite den Firmenwagen oft kaufen, ein neues Fahrzeug leasen oder den Vertrag beenden.

Der Unternehmer oder die Unternehmerin beziehungsweise der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zahlt die Leasing-Rate an den Leasing-Geber oder die Leasing-Geberin. Einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit dem Leasing kann er oder sie an die Arbeitnehmerseite weitergeben. Die Arbeitnehmerseite versteuert in jedem Fall gegebenenfalls den privaten Nutzungsanteil des Firmenwagens.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Leasing schont die Liquidität und das Eigenkapital des Unternehmens und ist bilanzneutral.
  • Leasing bietet steuerliche Vorteile. Die Raten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
  • Sie profitieren von der Planungssicherheit fester monatlicher Leasing-Raten über die gesamte Laufzeit.
  • Bei kurzen Laufzeiten kommen Sie in den Genuss, stets modernste Autos fahren zu können. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder ein neues Auto leasen – für effizienten Spritverbrauch und höchste Sicherheitsstandards.
  • Ein schöner Firmenwagen kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer motivieren.
  • Mit einem Leasing-Vertrag über Ihre Sparkasse können Sie aus verschiedenen optionalen Zusatzleistungen wählen, mit denen wir Ihnen Arbeit abnehmen – etwa Rundum-Versicherungsschutz inklusive Schadensmanagement und Wartungs- und Inspektionspaket. Damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Zunächst einmal bietet Auto-Leasing für das gewerblich genutzte Fahrzeug in der Regel eine Reihe von Steuervorteilen. So können Sie beispielsweise die Leasing-Raten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Nutzen Sie den Firmenwagen jedoch nicht nur dienstlich, sondern auch privat, greift Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Absatz 2: Der Anteil der privaten Nutzung muss versteuert werden. Fahren Sie den Firmenwagen nicht selbst, sondern haben ihn Mitarbeitenden überlassen, versteuern diese gegebenenfalls die private Nutzung. Dafür gibt es zwei Methoden:

  • 1-Prozent-Methode: Sie versteuern pauschal monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises der Erstzulassung des Fahrzeugs (zzgl. Mehrwertsteuer) als Einnahme. Für reine Elektroautos und Plug-in-Hybride mit einem Listenpreis bis 60.000 Euro sind es nur 0,25 Prozent des Listenpreises. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit versteuern Sie zusätzlich pauschal 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer monatlich (0,0075 Prozent für Elektroautos und 0,015 Prozent für Plug-in-Hybride). Sind es monatlich insgesamt nur 15 oder weniger Fahrten, müssen Sie nur 0,002 Prozent pro Kilometer ansetzen. Achtung: Die 1-Prozent-Methode können Sie nur nutzen, wenn Sie das Auto mehr als 50 Prozent dienstlich nutzen. Sie kann sich unter anderem lohnen, wenn das Auto einen geringen Listenpreis hat oder es sich um ein Elektroauto mit einem Listenpreis bis 60.000 Euro handelt, für das die 0,25-Prozent-Regel gilt.
  • Fahrtenbuch: Sie führen über jede Dienstfahrt und jede Privatfahrt einzeln Buch und legen das so entstandene Fahrtenbuch samt aller erforderlichen Angaben dem Finanzamt vor. Ein Fahrtenbuch kann sich unter anderem lohnen, wenn Sie den Firmenwagen nur sehr selten privat nutzen. Elektronische Fahrtenbücher können den bürokratischen Aufwand unter Umständen erleichtern.

Informieren Sie sich über die Konditionen für Ihren konkreten Fall, die Voraussetzungen und die Umsetzung der jeweiligen Methode unbedingt fachlich durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

Grundsätzlich kann Firmenwagen-Leasing für Unternehmen jeder Größe sowie für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sinnvoll sein, wenn diese ohnehin dienstlich ein Fahrzeug brauchen. Gegenüber dem Kauf eines Firmenwagens bestehen die Vorteile vor allem darin, dass Sie Ihr Eigenkapital und Ihre Liquidität schonen (ggf. keinen Kredit für das Auto aufnehmen müssen) und die Leasing-Raten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können.

Ja, die Privatnutzung kann erlaubt sein, muss jedoch versteuert werden. Für Elektroautos gelten dabei steuerliche Vergünstigungen.

Möglich ist das Firmenwagen-Leasing für Unternehmen jeder Größe, aber auch für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler. Je nach Situation und Bedarf kann es eine sinnvolle Alternative zum Kauf oder der Miete eines Fahrzeugs darstellen. Gern analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung konkret für Ihren Fall am passendsten ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrer Sparkassen-Filiale.

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